Betreutes Wohnen Kriegkstraße
Bewohnerinnen und Bewohner
Das Betreute Wohnen richtet sich an
- Substituierte, die Betreuung und Hilfen in Anspruch nehmen möchten,
- Frauen und Männer, die sich nach langer Suchtmittelabhängigkeit für ein abstinentes Leben bzw. einen kontrollierten Drogengebrauch entschieden haben,
- DrogengebraucherInnen, bei denen andere therapeutische Betreuungsangebote noch nicht gegriffen haben,
- Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und auf rollstuhlgerechtes und barrierefreies Wohnen angewiesen sind
- abhängigkeitserkrankte Menschen, die zum Personenkreis nach § 53 SGB XII gehören.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die künftigen BewohnerInnen Stabilisierungs- bzw. Reduzierungswillen zeigen und bereit sind, aktiv an der Erreichung der im Hilfeplan festgelegten Ziele mitzuarbeiten.